In der Rechtsform der Aktiengesellschaft können Krankenhausleitungen Entscheidungen zügiger, unternehmensorientiert und frei von politischen Weisungen treffen. Dem Aufsichtsrat, der keinen unmittelbaren Einfluss nimmt, kommt als Überwacher und Berater eine wichtige Rolle zu. Ein Plädoyer für die Klinik-AG.
f&w 1/2013, Seiten 88-90
Die Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform im Gesundheitswesen ist durchaus präsent. Beispiele sind unter anderem die Rhön-Klinikum AG, die Acura Rheumazentrum…