Seit dem 1. Januar 2008 ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) rechtswirksam. Nachdem damit die Übergangsfrist des 2002 in Kraft getretenen Regelwerkes abgelaufen ist, müssen Unternehmen künftig mit verstärkten Kontrollen durch die entsprechenden Ämter rechnen. Dies ist jedoch kein Grund zur Panik: Die neue Verordnung bedeutet nicht nur Aufwand und Mehrkosten, sondern bietet auch Verbesserungen und Möglichkeiten zur Kostenreduzierung.
Die BetrSichV schafft ein einheitliches…