Das neue Tarifrecht TVöD, das seit Oktober 2005 gilt, setzt als erster Arbeitsvertrag die EU-Richtlinie und das deutsche Arbeitszeitgesetz um. Es schafft für die Krankenhäuser der Kommunen und des Bundes die Möglichkeit, flexible Arbeitszeitmodelle umzusetzen. Das führt nicht zwingend zu steigenden Kosten, erhöht aber Produktivität und Wirtschaftlichkeit. Überstundenzuschläge gehören bei guter Planung der Vergangenheit an. Allerdings verlangt der TVöD aktives Handeln der Betriebsparteien.…

Der neue Tarifvertrag TVöD: Mehr Flexibilität und Produktivität
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