Die Verantwortung von Krankenhaus-Geschäftsführern erstreckt sich auf sorgfältiges unternehmerisches Handeln. Risiken müssen rechtzeitig erkannt und in der Folge minimiert oder ausgeschaltet werden. Solche Risiken schlummern im Vertragswesen, das für manche Krankenhäuser derzeit Gegenstand der Investitionsplanung ist. Seiner Organisationspflicht kann der Geschäftsführer innerhalbeines eigenen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraums nachkommen. Tritt jedoch ein Schadensereignis ein, weil…
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