Der Gemeinsame Bundesausschuss hat 2014 die Anforderungen an das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement erheblich ausgeweitet. Kliniken müssen ferner die versorgungsspezifischen Qualitätsstandards des G-BA einhalten, da ansonsten nach neuer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Vergütungswegfall droht.
Die bisherigen Vorgaben zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement hatten für die Kliniken eine eher geringe Regelungsdichte. Mit Beschluss des G-BA vom 23. Januar 2014 hat sich…