Stichtag ist der 31. Oktober dieses Jahres: Bis dahin müssen die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser zum zweiten Mal einen Qualitätsbericht abliefern. Die gesetzlichen Anforderungen haben sich in wichtigen Punkten geändert. Dass viele Häuser das Marketingpotenzial des Qualitätsberichts noch brachliegen lassen, zeigt die Analyse freiwillig erstellter Berichte für das Interimsjahr 2005.
Die ersten gesetzlichen Qualitätsberichte, die 2005 abgegeben werden mussten, kann man aus heutiger…