Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat die sogenannte Prüfverfahrensvereinbarung zum 31. Dezember 2015 gekündigt. Die Selbstverwaltung muss nun neue Regelungen vereinbaren. Die DKG will entsprechende Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im September aufnehmen. Dieser Erfahrungsbericht aus dem Klinikum Saarbrücken zeigt, dass die noch gültige Vereinbarung in der Tat viel Interpretationsspielraum lässt.
Im Saarland überprüfen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen…