Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verstöße gegen Qualitätssicherungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses führen nicht automatisch zu Vergütungsausschlüssen. Die Richtlinie muss verhältnismäßige Sanktionen vorsehen. Fehlt es an Sanktionen in der Richtline, muss dennoch eine Prüfung des Qualitätsgebots erfolgen.
Am 12. Juni 2025 entschied der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in den Verfahren B 1 KR 26/24 R und B 1 KR 30/23 R über die Frage, ob ein Verstoß gegen eine…
