Ab 2009 gilt das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG). Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde durch eine beträchtliche Anzahl von Vorschlägen zur Kostendämpfung, welche den Pflegesatzzeitraum des Kalenderjahrs 2009 betreffen, abgeändert. Zu erwähnen sind insbesondere die Vergütungsabschläge für zu erwartende Mehrleistungen, die Verlängerung der Konvergenzphase sowie die Begrenzung der Tarifhilfen.
Die Autoren geben in diesem Beitrag erste pflegesatzrechtliche…
Pflegesatzrechtliche Neuerungen 2009
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