Der Landesbasisfallwert ist als Indikator der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung im Krankenhaus nur begrenzt aussagefähig. Seine Festlegung auf Landesebene folgt den rechtlichen Vorgaben; er muss aber prospektiv festgelegt werden und unterliegt somit der Einschätzung der Vertragsparteien auf Landesebene und gegebenenfalls der Schiedsstelle über die zukünftige Entwicklung. Nach Abschluss der Konvergenzphase wird der Landesbasisfallwert als Bonitätsindikator im bankinternen…

Der Landesbasisfallwert verleitet zur Missdeutung
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