Der Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2005 und die Abrechnungsbestimmungen müssen in diesem Jahr nicht durch Rechtsverordnung des Ministeriums in Kraft gesetzt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 16. September 2004 den vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vorgelegten DRG-Katalog für das Jahr 2005 einvernehmlich beschlossen
Die Selbstverwaltungspartner haben damit ihren Willen zur Gestaltung unterstrichen.…