Unter den Bedingungen des DRG-Systems wird die Qualität der klinischen Dokumentation die Erlöse der Krankenhäuser bestimmen. Da könnte man leicht auf die Idee kommen, durch „geschickte“ Kodierung gezielte Erlöspflege zu betreiben. Um dieses Upcoding zu verhindern, plant die Bundesregierung mit dem Fallpauschalengesetz Sanktionsmöglichkeiten. Schummeln lohnt nicht!
In § 17 c Abs. 3 des Fallpauschalengesetzes (Prüfung der Abrechnung von Pflegesätzen) wird geregelt: Stellen Krankenkassen auf der…