Das am 14. Dezember 2001 vom Bundestag beschlossene Fallpauschalengesetz hat am 1. Februar 2002 im Bundesrat keine Mehrheit erhalten. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist ohne die Zustimmung der Länder aber nicht möglich. Deshalb wird die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Klar ist jedoch, auch die Länder wollen die Krankenhausvergütung auf Fallpauschalen umstellen. Vorausgesetzt, dass eine Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag auf sachlicher Ebene gesucht wird, ist der…
Die Kliniken auf dem Um-Weg ins Festpreissystem
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