Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft haben das Vergaberecht zu beachten. Bei der Beschaffung von IT-Leistungen sind komplexe technische Sachverhalte zu beurteilen. Ein Dialog mit potenziellen Vertragspartnern ist jedoch verboten. Die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften kann zur Folge haben, dass der Vertrag unwirksam ist und erhebliche Verzögerungen auftreten. Dazu droht negative Publicity wegen des intransparenten Umgangs mit öffentlichen Finanzmitteln. Die Autoren erläutern die…
Einkauf mit Hindernissen
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