BSG erlaubt qualifizierte Anforderungen

Belegarztstelle frei

  • f&w
  • Recht aktuell kommentiert
  • 01.06.2015
    In einem Beschluss vom 1. April 2015 beschäftigt sich das Bundessozialgericht eingehend mit dem Anforderungsprofil, das ein Belegkrankenhaus bei derAusschreibung einer Belegarztstelle nach § 103 Absatz 7 SGB V aufstellen darf, und den Voraussetzungen, unter denen ein schon im Planungsbereich zugelassener Vertragsarzt die Sonderzulassung eines Belegarztes zur vertragsärztlichen Versorgung angreifen kann. Die Entscheidung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen vertragsärztlicher Bedarfsplanung

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