Die Konsequenzen für die Krankenhäuser aus dem Arbeitszeit- Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. Oktober 2000 sind noch hoch umstritten, da macht eine weitere Gerichtsentscheidung zum Thema Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst die Runde in der Krankenhauslandschaft. Dieses stammt jedoch nicht vom Bundesarbeitsgericht (BAG) oder dem EuGH. Den Nabel der Welt bildet jetzt vielmehr das Arbeitsgericht Gotha, das mit einem in der Fachpresse noch nicht veröffentlichten Beschluss vom 3.…
Wöchentliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitsgericht Gotha Beschluss vom 3. April 2001
f&w
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.