Privatkliniken in der Nähe eines Plankrankenhauses ist es seit dem 1. Januar 2012 verboten, höhere Entgelte von den Patienten zu veranlagen, als für das öffentlich geförderte Plankrankenhaus vorgeschrieben. Grund ist der sich mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz geänderte §17 Absatz 1 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Dies führt im Ergebnis zu einer gesetzlichen Abschaffung der Privatklinik am Plankrankenhaus, es sei denn, sie entschließt sich zu umfangreichen Strukturveränderungen.…
Privatpatientenklinik vor dem Aus?
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