Krankenhausträger umwerben kurz vor dem Examen stehende Medizinstudenten mit finanziellen Anreizen: Sie bieten Zahlungen im Rahmen eines Stipendiums an, zinsfreie Darlehen oder den Abschluss eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, um den ärztlichen Nachwuchs frühzeitig und dauerhaft zu binden. Die Krankenhausträger vernachlässigen jedoch oftmals eine Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Steuerbegünstigungsrecht der Abgabenordnung (AO).
Die Finanzverwaltung hat den Begriff Arbeitslohn…