Krankenhausplanung ist Ländersache. Das ist zunächst kompetenzrechtlich gemeint: Das Recht der Krankenhausplanung (und der damit verbundenen Investitionsplanung) liegt bei den Ländern. Wer allerdings die Krankenhausplanung der Länder studiert und insbesondere der Bedarfsermittlung für den jeweiligen Krankenhausplan nachgeht, hat nicht selten den Eindruck: Krankenhausplanung der Länder ist (auch) „Planung in eigener Sache“1.
Damit soll nicht nur das strukturelle Problem der Beplanung…