Ein neues Betätigungsfeld besteht für Krankenhäuser in der Möglichkeit, nicht einzelne Leistungen des Krankenhauses als Wahlleistungen, sondern die gesamten Leistungen des Krankenhauses außerhalb des Sozialleistungsrechts und des Pflegesatzrechts berechnen zu können. Diese Variante betrifft die so genannte Privatpatientenklinik. Darüber hinaus gehen Krankenhausträger verstärkt dazu über, Nebenleistungen des Krankenhauses wie Grundpflege und Unterkunft in ein eigenes Gebäude auszugliedern, das…
Der Krankenhausbegriff im Wandel
f&w
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.