Seit 2004 werden die Krankenhausrechnungen von den Krankenkassen um bis zu ein Prozent gekürzt. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit eröffnet, um die Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung zu gewährleisten. Damit stellt sich die Frage: Werden die einbehaltenen Mittel von den Krankenkassen tatsächlich für diesen Zweck ausgegeben? Ergebnisse einer Umfrage des Krankenhauszweckverbandes Köln, Bonn und Region lassen Zweifel aufkommen.
Nach §140d SGB V dürfen die Krankenkassen die…