Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner jüngsten Entscheidung einen Betriebsübergang bereits durch Neuvergabe eines Auftrags bejaht. Im Krankenhaus stehen die etablierten Strukturen des § 613a BGB in wesentlichen Teilen zur Diskussion. Das Urteil gilt für jeden Bereich, in dem ein Dritter in den Räumlichkeiten des Krankenhauses mit krankenhauseigenem Inventar eine bestimmte Dienstleistung erbringt.
Sachverhalt
Ein Krankenhaus hatte einen Dienstleister vertraglich mit dem Betrieb der…