Das Krankenhaus kann Behandlungsleistungen voll- und teilstationär sowie - falls hierfür zugelassen - auch ambulant erbringen. Es gibt keine Rechtsvorschriften, die sagen, wann eine vom Krankenhaus erbrachte Behandlung stationär ist und wann sie ambulant ist. Auch die bisherige Rechtsprechung und Literatur haben nicht zu eindeutigen, insbesondere handhabbaren Abgrenzungskriterien geführt. Mit der verstärkten Einbeziehung der Krankenhäuser in die Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen…

Vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Behandlung durch das Krankenhaus?
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