Die Leistungen für ausländische Patienten, die mit dem Ziel einer Krankenhausbehandlung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, können bereits seit dem Jahre 1995 auf Verlangen des Krankenhauses aus dem Pflegesatzrecht ausgenommen werden. Dennoch mussten für ihre Behandlung die nach Pflegesatzrecht genehmigten Pflegesätze berechnet werden. Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) legt dies nicht mehr ausdrücklich fest. Darin liegt eine Rechtsänderung.
Bisherige Regelung der BPflV
Nach § 3…