Die allgemeinen Krankenhausleistungen
Die allgemeinen Krankenhausleistungen sind ein Begriff des Pflegesatzrechts. Es muss sich deshalb auch aus Pflegesatzrecht ergeben, was alles dazu gehört. Die Krankenhausleistungen und - soweit sie notwendig sind - die allgemeinen Krankenhausleistungen werden in § 2 BPflV und § 2 KHEntgG definiert. Auch nicht andeutungsweise ist daraus abzuleiten, dass bestimmte Fahrten Sache des Krankenhauses sind. Die dort aufgeführten Leistungen sind Leistungen, die im…