Viele Krankenhäuser haben noch keinen vereinbarten Gesamtbetrag 2002. Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) leitet jedoch den Basisfallwert und damit die Höhe der Fallpauschalen letztlich von dem vereinbarten Gesamtbetrag 2002 ab. Kann dieses Krankenhaus deswegen kei-ne Fallpauschale berechnen und ist ihm damit der Frühumstieg verwehrt? Diese Frage - ohne die Problematik eines Frühumstiegs - wird sich aber auch dem Spätumsteiger des Jahres 2004 stellen, wenn er für die Vereinbarung des…

Einführung des neuen Vergütungssystems ohne einen vereinbarten Gesamtbetrag 2002?
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