Mit seinem viel beachteten Beschluss vom 18. Februar 2003 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, das deutsche Arbeitszeitgesetz erlaube Arbeitszeiten unter Einbeziehung von Bereitschaftsdiensten von mehr als 48 Stunden in der Woche. Das Arbeitszeitgesetz widerspreche damit aber den Vorgaben der EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 vom 23. November 1993, wonach die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt ist. Das Urteil wurde höchst unterschiedlich aufgenommen. Die Bandbreite…

Aufschub für alle?
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