Ausschreibungspflicht der Zulassung zur Krankenhausbehandlung?

  • Recht
  • 01.05.2002

Nach § 108 SGB V (1) dürfen Krankenkassen Krankenhausbehandlung nur durch zugelassene Krankenhäuser erbringen lassen. Zugelassene Krankenhäuser sind neben den Hochschulkliniken

  • Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind (Plankrankenhäuser), oder
  • Krankenhäuser, die mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

In den letzten Jahren hat der Europäische Gerichtshof den Anwendungsbereich des…

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