Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die sich abzeichnende weitere steuerliche Gleichbehandlung von Privatkliniken und Krankenhäusern bietet die Chance, die wirtschaftlichen Strukturen zu verändern und damit eine deutliche Ergebnisverbesserung zu erreichen. In einer Vielzahl von Fällen können auch noch nicht bestandskräftige Umsatzsteuerveranlagungen geändert werden.
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1999 wurde eine Klarstellung der bisher…