Die aus Arbeitsschutzgründen am 23. November 1993 verabschiedete EU-Richtlinie 93/104 EG und das in der Folge am 3. Oktober 2000 ergangene EuGH-Urteil haben in Deutschland zu Diskussionen geführt, die zwar im Kern verständlich, aber in der Argumentation nicht immer nachvollziehbar sind. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch keine rechtliche Sicherheit über die Umsetzung des Urteils. Dennoch sind Überlegungen zu möglichen Konsequenzen angebracht, sei es auch nur, um sowohl Äußerungen in die…
Anrechnung von Bereitschaftsdienstzeiten
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