Das letzte Wort im Streit um die Arbeitszeiten der Klinikärzte ist noch nicht gesprochen. Die erstinstanzlichen Urteile der Arbeitsgerichte lassen zwar einen Trend hin zur Auslegung des deutschen Arbeitszeitbegriffs im Sinne des EuGH-Urteils vom 3. Oktober 2000 erkennen. In der zweiten Instanz vor den Landesarbeitsgerichten sind die Chancen rechnerisch mit eins zu eins aber noch gleich verteilt. Erst wenn in einigen Monaten eine oder mehrere Revisionsentscheidungen des BAG vorliegen, kann…
BibliomedManager
... aber: Die Kliniken sollten sich auf das EuGH-Urteil einstellen
Im Streit um die Arbeitszeit der Ärzte ist zwar das letzte Wort noch nicht gesprochen
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