Ab 2017 löst der Fixkostendegressions- den Mehrleistungsabschlag als Instrument zur Leistungssteuerung ab. Wie der Mehrleistungsabschlag ist der Fixkostendegressionsabschlag auf Leistungen anzuwenden, die von den Vertragspartnern vor Ort zusätzlich vereinbart werden. Für Diskussionen sorgte zuletzt die Neufassung der Ausnahmetatbestände bei krankenhausplanerischen Entscheidungen.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde festgelegt, dass der aktuell geltende Mehrleistungsabschlag durch…Neue Ausnahmetatbestände
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