Seit knapp einem Jahr ist die Vergaberechtsreform umgesetzt. Die Erwartungen waren groß. Sinn und Zweck der umfassenden Novellierung des Vergaberechts sollten eine Vereinfachung und die Implementierung der EU-Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU sowie 2014/25/EU in nationales Recht sein. Unser Autor zieht ein Zwischenfazit, ob die Ziele in Theorie und Praxis erreicht wurden und was die Reform künftig insbesondere für die unterschwelligen Vergaben bedeutet.
Ausgehend von dem Ansatz der…