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8. Regel zum Abschaffen: Interoperabilitätsverzeichnis flexibilisieren

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  • 28.09.2017

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Ausgabe 10/2017

Seite 898

 

In § 291e hat der Gesetzgeber das Interoperabilitätsverzeichnis geregelt. Dieser Paragraf verpflichtete die Gesellschaft für Telematik (Gematik), bis zum 30. Juni 2017 ein Verzeichnis „für technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen aufzubauen und dieses Interoperabilitätsverzeichnis zu pflegen und zu betreiben“.

Pünktlich zum Tag des Fristendes veröffentlichte die Gematik eine Pressemitteilung und verkündete den…

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