Mit Paragraf 40 II im Sozialgesetzbuch V gibt es ein Problem: Viele Patienten kennen ihn nicht, und einige Krankenkassen versuchen ihn regelmäßig zu ignorieren, um Kosten zu sparen. Dabei sind sie durchaus erfindungsreich. Doch das Wunsch- und Wahlrecht wird so ad absurdum geführt – und der eigentliche Sinn von Rehabilitation infrage gestellt.
Vor zwei Jahren schickte Waltraud Ahne zuerst einen wütenden Leserbrief an die Bad Windsheimer Lokalzeitung, dann schrieb sie auch ihrer Krankenkasse…