Die Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA) verändert die Vergütung: Wie Reha-Einrichtungen jetzt Risikozuschläge plausibel begründen können.
Eine leistungsgerechte Vergütung muss grundsätzlich so bemessen sein, dass sie bei wirtschaftlicher Betriebsführung die voraussichtlichen Gestehungskosten deckt – und zwar unter Einschluss dieser Posten: des Unternehmerrisikos, eines etwaigen zusätzlichen persönlichen Arbeitseinsatzes sowie einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals.…