Der Pflegelast-Katalog soll zur Risikoadjustierung des durchschnittlichen Pflegeaufwands einer Station dienen. Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Pflegelast-Werts sind Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen, er bildet jedoch den tatsächlichen Pflegeaufwand für eine Patientengruppe nicht ab, kritisiert unsere Autorin. Sie fordert unter anderem, Pflege im DRG-System zu erhalten und weitere Maßnahmen einzuleiten.
Gemäß § 137i SGB V sollen ab Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen…