Das Krankenhausstrukturgesetz hat unter anderem die Regelungen über die Kündigung von (Plan-) Krankenhäusern verschärft. Erleichtert sind zwar die Anforderungen an die Aufhebung eines Versorgungsvertrags zugunsten der kündigungsberechtigten Landesverbände der Krankenkassen. Doch die Kündigung eines (Plan-)Krankenhauses bleibt ein Weg voller Hürden, die bisher noch kein Landesverband der Krankenkassen erfolgreich überwunden hat. Das zeigen auch jüngste Gerichtsurteile, die es hier zu besprechen…
Kaum überwindbare Hürden
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