Das Tätigkeitsfeld der klinischen Radiologie ist grundsätzlich auf die DRG-Welt beschränkt, es sei denn, dass ein Radiologe eine persönliche Ermächtigung für die Teilnahme an der Versorgung in der ambulanten EBM-Welt (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) erhält. Diese ist üblicherweise auf definierte Leistungsbereiche beschränkt. Radiologen allerdings sind in der ambulanten EBM-Welt rechtlich nicht auf diese beschränkt und können auch Versorgungsaufgaben im stationären Umfeld übernehmen.
Beide…