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  • 02.08.2019

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Ausgabe 8/2019

Seite 676

Jochen Brink ist Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.

Bislang musste Kurzzeitpflege im Pflegeheim stattfinden. In Nordrhein-Westfalen ist das seit Kurzem auch in Krankenhäusern möglich. Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, erklärt, welche Voraussetzungen Krankenhäuser dafür erfüllen müssen und für wen das Modellvorhaben interessant ist.

Herr Brink, in NRW ist kürzlich ein Modellvorhaben zur Kurzzeitpflege im Krankenhaus gestartet. Wie kam es dazu?

In Nordrhein-Westfalen gibt es zu wenige Kurzzeitpflegeplätze in…

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