Qualitätssicherungsmaßnahmen sind für Kliniken Pflicht. Mehr Kontrolle steigere aber nicht zwangsläufig die Qualität der Leistung, schreiben unsere Autoren. Prüfungen seien nur wirkungsvoll, wenn die Kriterien die richtigen sind, die Kontrollen angemessen und wertschätzend erfolgen und wenn die Mitarbeiter deren Nutzen und Wirksamkeit erkennen.
Die Einhaltung von Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Qualitätssicherung sind für nach § 108 SGB V zugelassene…