Eine neue Kontextprüfung soll festlegen, ob Patienten im Behandlungsspektrum des erweiterten AOP-Katalogs ambulant oder stationär versorgt werden. Unser Autor sieht diesen Punkt sehr kritisch: Patientenbehandlung und Indikationsstellung sollten eine ärztliche Tätigkeit bleiben und nicht an Algorithmen übertragen werden.
Im idealen Gesundheitssystem entscheidet ärztlicher Sachverstand zum Wohle des Patienten individuell über die Behandlungsmethode und auch die Behandlungsmodalität ambulant oder…