Der Paragraf § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes hat viele Modifikationen erfahren, ursprüngliche Verhandlungstatbestände sind abgeschafft. Die Regelungen zur Mengenentwicklung sind längst nicht mehr zeitgemäß, die Abstände der Landesbasisfallwerte deutlich geschrumpft. Zeit für einen neuen Ansatz.
Vor zwei Jahrzehnten kam mit dem Fallpauschalengesetz (FPG) das Krankenhausentgeltgesetz. Der landesweit geltende Basisfallwert – später Landesbasisfallwert – steht seither im § 10. Erstmals kam er…