Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist es mit Bundesrecht vereinbar, dass Unikliniken ihren Versorgungsauftrag, mit dem sie in den Krankenhausplan aufgenommen sind, nicht autonom bestimmen dürfen.
Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (3 C 3.24) befasst sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit den Rechten der Universitätskliniken in der Krankenhausplanung. Demnach ist es mit den gesetzlichen Regelungen des SGB V sowie des Krankenhausfinanzierungsrechts vereinbar, dass nach dem…