Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Mindestvorgaben zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik festgelegt. Bei Nichteinhalten sollen den Kliniken ab 2024 Sanktionen drohen. Zur Notwendigkeit der verbindlichen Mindestvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung.
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) legt geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und…