Die Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben vor dem Bundesverfassungsgericht unter anderem gegen die Personalmindestvorgaben aus der PPP-RL geklagt. Aus Sicht der Länder werden durch die strengen Vorgaben die Spielräume der Länder eingeschränkt, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dieses Vorgehen reiht sich nahtlos in die Strategie der Länder, alle bundesweiten Vorgaben zur Qualitätssicherung konsequent zu bekämpfen. Aus Sicht einer Krankenkasse ist es grob…
Klagen statt Kümmern
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