Krankenhausträger haben große Spielräume, um die Kompetenzen ihrer verschiedenen Organe abzugrenzen. Im Zusammenspiel von Aufsicht und Leitung sind verbindliche Regelungen zu empfehlen – und nicht zuletzt eine solide Vertrauensbasis.
Die Rechtsformen in der stationären Gesundheitsversorgung sind vielfältig: Sie reichen von der SE über die AG und GmbH, über die Stiftung und den Verein bis hin zu den öffentlich-rechtlichen Rechts- und Organisationsformen von Eigenbetrieb und (Kommunal-)Anstalt…