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Augenmaß statt Aktionismus

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  • 31.08.2026

f&w

Ausgabe 8/2026

Seite 756

Dr. Hans-Heinrich Aldag

Die Bundesregierung will die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren. In seiner Kolumne kritisiert Hans-Heinrich Aldag jedoch geplante Eingriffe in die Rehabilitation.

Häufig hört man in diesen Wochen, dass es so in Deutschland nicht weitergehen kann: Die Bundesregierung müsse endlich regieren und ein Ruck durch das Land gehen. Wenn die Regierung aber regiert, ist die Empörung groß, etwa bei der geplanten Stabilisierung der GKV-Finanzen. An diesen Empörungsinszenierungen möchte ich mich nicht beteiligen. Meiner Meinung nach ist unser Gesundheitswesen zu bürokratisch, zu wenig patientenorientiert und zu teuer. Einen Großteil dieses Dilemmas verantwortet jedoch der Gesetzgeber mit seiner Mikroregulierung und ideologiegetrieben Gesundheitspolitik selbst.

Die Ziele der Sparmaßnahmen sind nachvollziehbar. Der Gesetzgeber will zurück zum Grundsatz der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Zusätzlich sollen alle am Gesundheitssystem Beteiligten dazu beitragen, dass die Kassen ihre Defizite abbauen können, indem die Preisentwicklung in der Zeit von 2027 bis 2029 auf 1 Prozent unterhalb des Grund- lohnes begrenzt wird. Die Bundesregierung hat immer erklärt, dass es sich um ein Spargesetz handele, das die Defizite der GKV eindämmen solle. Eine Strukturreform, die klügere Anreize setzt, ist für den Herbst des Jahres 2026 geplant.

Wenn das stimmt, dann sollte in diesem Gesetz für die Reha auch nicht mehr geregelt werden. Der Preisanstieg in der Reha ist, wie in allen anderen Bereichen auch, gedeckelt. Warum sollen denn schon jetzt, vor den Strukturreformen, die mühsam erkämpften Refinanzierungsregelungen für Gehälter bis zur Höhe von Tarifverträgen in der Rehabilitation gestrichen werden? Dazu gibt es keinen Bedarf, weil damit nicht mehr eingespart wird, wenn die Kosten sowieso nicht stärker steigen als die Grundlohnrate. Warum sendet dann die Regierung das Signal, Tarifgehälter in der Reha seien nicht wirtschaftlich und müssten nicht finanziert werden, selbst wenn die Grundlohnrate dadurch nicht „gerissen“ würde?

Richtig absurd wird diese Regelung durch die gegenteilige Position des Kostenträgers Rentenversicherung, der unter der Aufsicht des Bundesarbeitsministeriums steht. Dort nämlich sind Tarifverträge Pflicht für die Anerkennung von Personalkosten, sonst gibt es keine Tarifkomponente als Bestandteil des Vergütungssatzes. Unverständlich auch, dass Krankenhäuser im gleichen Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes immerhin Tarifkosten von 50 Prozent zusätzlich erstattet bekommen sollen. Also bitte, liebe Bundesregierung: Sparen ist okay, aber es muss logisch und gerecht sein.

Die Reha dürfte im Hinblick auf die Renten- und Pflegereform an Relevanz gewinnen. So ist es dringend nötig, mit mehr Reha den frühen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu verhindern. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung: Es wäre klug, ältere Menschen frühzeitig körperlich und mental zu mobilisieren, anstatt tatenlos zuzusehen, wie sie in die Pflegebedürftigkeit rutschen.

Einige dieser Zusammenhänge sind bereits angedacht. Funktionieren kann das nur, wenn es weiter Angebote zur medizinischen Rehabilitation gibt. Wenn in allen anderen Leistungserbringerbereichen Gehaltszahlungen in Höhe von Tarifverträgen anerkannte Grundlage sind, in der Rehabilitation hingegen nicht, wird sehr schnell leistungsbereites Personal in diesem dringend benötigten Sektor fehlen. Dies können wir uns nicht leisten.

Autor

BibliomedManager MONATSPASS

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