Die Krankenhausreform wird vor allem unter dem Gesichtspunkt von Klinikschließungen diskutiert. Doch der eigentliche Engpass liegt in der ländlichen Versorgung, meint Jens Mau.
Die Klinikreform und das GKV-Spargesetz sind durchs Parlament gekommen, allerdings begleitet von heftigem Widerstand – wobei die Diskussionen fast immer in ein zentrales Thema münden: die ländliche Versorgung. Was passiert, wenn das Licht in der lokalen Klinik ausgeht und der Weg zum nächsten Kreißsaal oder zur Schlaganfall-Spezialstation plötzlich 45 Minuten dauert?
In dieser emotionalen Debatte prallen ökonomische Realitäten und politische Steuerungsversuche auf gut kalkulierten Lobbyismus. Die Kassen argumentieren rein finanzmathematisch. Die Losung lautet: Klinikschließungen sind unmittelbar nötig, sonst kollabiert das System. Für das Management der Ängste in der Bevölkerung fühlen sich Kassen nicht verantwortlich – und sie ignorieren in ihrer Argumentation auch weitgehend den schleichenden Kollaps der ambulanten Versorgung auf dem Land. Die Realität zeigt jedoch: Wenn Haus- und Facharztpraxen schließen, weichen Patienten auf die Notaufnahmen der Kliniken aus.
Die Krankenhausvertreter wiederum nutzen die Angst der ländlichen Bevölkerung vor Schließungen als Hebel, um pauschal mehr Geld für alle Kliniken zu fordern. Die Bereitschaft, sich am Strukturwandel zu beteiligen, bleibt oft ein Lippenbekenntnis. Was fehlt, ist ein klares Konzept zur Reorganisation der ländlichen Versorgung – dazu zählt auch die Neuordnung des ambulanten Sektors.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat dazu nur Stückwerk im Angebot. Es gibt das Versprechen von sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV, ehemals Level 1i), zu denen sich schätzungsweise 300 bis 350 Kliniken umwandeln ließen, vornehmlich Landkrankenhäuser. Doch die Selbstverwaltungspartner können sich erwartungsgemäß nicht auf eine Finanzierung einigen und so hängt das Instrument in der Warteschleife. Damit droht aus einem der wichtigsten Reformelemente ein politisches Versprechen ohne praktische Wirkung zu werden.
Ein weiteres sinnvolles Instrument sind die Hybrid-DRG, die das ambulante Operieren und damit auch die Ambulantisierung und Entlastung des stationären Sektors fördern sollen. Doch diese scheitern in der aktuellen Form an ihrer Komplexität. Vom Sachverständigenratsmitglied Jonas Schreyögg über die Mehrheit der Klinikvertreter bis zum InEK-Chef-Kalkulator Frank Heimig hört man vor allem fundamentale Kritik.
Ein weiteres Puzzleteil ist die Reform der ambulanten Notfallversorgung mit gemeinsamem Tresen, Integrierten Notfallzentren (INZ) und Telefonleitstellen. Der Streit um diese Mammutreform schwelt seit über zehn Jahren. Im Herbst will das Parlament das Gesetz verabschieden, im Januar soll es in Kraft treten. Auch hier gibt es sehr unterschiedliche Interessen von Kliniken, Kassenärzten, Ländern und Bund. Denn neben einer grundlegenden Neuordnung des Rettungsdienstes braucht es einen funktionierenden Bereitschaftsdienst der Kassenärzte sowie telemedizinische Unterstützung.
Ein Schlüssel zur Lösung der Probleme ist die sektorenübergreifende Versorgungsplanung. Bisher fordern Politiker diese nur in Sonntagsreden oder schreiben sie als übergeordnete Ziele in Koalitionsverträge.
Doch mittlerweile ist der Zeitpunkt erreicht, wo diese inkompatible Schnittstelle zur größten Belastung im Gesundheitswesen wird. Bund und Länder sollten endlich anfangen, dieses dicke Brett zu bohren.