Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Joachim Gemmel warnt jedoch vor den Folgen für Krankenhäuser, Beschäftigte und die regionale Versorgung.
Die allseitige Kritik am Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat Gesundheitsministerin Nina Warken in den vergangenen Wochen als Beleg für die Ausgewogenheit ihrer Sparmaßnahmen betrachtet, da alle gleichermaßen ihren Beitrag leisten müssten.
Die Auswirkungen des Gesetzes auf viele Akteure sind bekanntermaßen existenzgefährdend. Das Ziel des Gesetzes ist die Stabilisierung der Beitragssätze. Künftig sollen Ausgabensteigerungen konsequent an die Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt werden. Dahinter steht eine betriebswirtschaftliche Binsenweisheit: Auf Dauer lässt sich nicht mehr Geld ausgeben als zur Verfügung steht.
Bemerkenswert ist, dass versicherungsfremde Leistungen weiterhin in zweistelliger Milliardenhöhe aus Versichertenbeiträgen bezahlt werden, obwohl ihre Finanzierung originär aus dem Bundeshaushalt erfolgen müsste. Die mit dieser Konstruktion verbundene Inkonsistenz scheint der Gesetzgeber bislang zumindest in Kauf zu nehmen.
Für die Leistungserbringer bedeutet dies, dass ihre Ausgaben, wie etwa Tariferhöhungen und inflationsbedingte Preissteigerungen, nur teilweise refinanziert werden. Die schon bestehende und nun wachsende Lücke zwischen tatsächlicher Kostenentwicklung und deren Refinanzierung muss innerhalb der bestehenden Strukturen aufgefangen werden. Die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Optimierung der Leistungserbringer sind ausgeschöpft.
Bleibt die Politik bei diesem Kurs, wird der Anpassungsdruck zwangsläufig beim Personal ankommen – dem größten Kostenblock der Krankenhäuser. Nicht ohne Grund kommt eine Analyse des hcb-Instituts unter Leitung von Boris Augurzky zu dem Ergebnis, dass das Beitragssatzstabilisierungsgesetz rund 140.000 Arbeitsplätze beziehungsweise jede zehnte Klinikstelle gefährden könnte. Zudem stehen Leistungen wie Pädiatrie und Geburtshilfe, die bereits heute schon nicht wirtschaftlich auskömmlich finanziert sind, zur Disposition. Die Folge wird ein weiteres Ausdünnen regionaler Versorgungsstrukturen sein.
Egal wie man es dreht und wendet: Mit einem geringeren Finanzeinsatz lässt sich die derzeitige Versorgung auf dem derzeitigen Stand einfach nicht aufrechterhalten. Wer finanzielle Spielräume begrenzt, muss zwangsläufig akzeptieren, dass dies Auswirkungen auf Investitionen, Leistungsangebote oder Personalentwicklungen haben wird.
Unverändert bleiben indes strukturelle Herausforderungen des Gesundheitswesens: irrsinnige Bürokratielasten, umfangreiche redundante Dokumentationspflichten und eine Steuerungslogik, die Strukturqualität stärker bewertet als die Zufriedenheit der Patienten. Ebenso bleibt das Potenzial von Prävention, Früherkennung und einer konsequent sektorenübergreifenden Versorgungssteuerung ungenutzt – gerade dort liegen jedoch erhebliche Potenziale für ein leistungsfähiges und finanzierbares Gesundheitssystem.
Das Risiko des Gesetzes liegt nicht nur in den einzelnen Sparmaßnahmen, sondern in seiner grundsätzlichen Reformlogik. Beitragssatzstabilität ist ein wichtiges Ziel – ja. Erreichbar wird sie aber nur dann sein, wenn es gelingt, Versorgung neu zu organisieren, Bürokratie abzubauen und den Fokus konsequent auf Ergebnisqualität zu richten. Nur so kommen finanzielle Tragfähigkeit und Versorgungsqualität dauerhaft in Einklang. Andernfalls droht ein Zustand, in dem die Beiträge zwar kurzfristig stabil bleiben, die Stabilität der Versorgung jedoch zunehmend unter Druck gerät.